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Was ist eine private Rentenversicherung ?
Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen zu einem vereinbarten
Zeitpunkt eine monatliche und lebenslange Rente. Anstatt einer
Rentenzahlung können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung
wählen.
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Wer kann eine private Vorsorge treffen?
Alle Personen, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Für einen
Vorsorgeaufbau sollten Sie nicht älter als 50 Jahre sein, für die
erneute Anlage von Geldern besteht keine Altersgrenze.
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Lebensversicherung, Private Kapitalversicherung
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Was ist eine private Kapitallebensversicherung?
Mit der privaten Lebensversicherung sichern Sie im Todesfall die
finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen und Ihre eigene
Alterversorgung ab. Von einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt
erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung.
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Wer kann eine private Vorsorge treffen?
Alle Personen, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Für einen
Vorsorgeaufbau sollten Sie nicht älter als 50 Jahre sein, für die
erneute Anlage von Geldern besteht keine Altersgrenze. Jetzt
Absichern und Vorsorgen, für ein paar Euro im Monat ein sicheres
Gefühl geniessen und Kapital bilden! |
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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) |
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Was ist eine
Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Zusatzversicherung?
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erbringt
Versicherungs- leistungen für den Fall, dass Sie berufsunfähig im
Sinne der Versicherungsbedingungen werden. Wird eine solche BU-Versicherung als Einzelvertrag abgeschlossen, spricht man von
einer selbstständigen Berufsunfähigkeits- versicherung (BU).Es
besteht für Sie jedoch auch die Möglichkeit, eine derartige
Versicherung als Zusatzversicherung zu einer bestehenden oder
neuen |
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Kapitallebens-, Risiko-Lebens- oder
Rentenversicherung abzuschließen. Man spricht dann von einer
Berufsunfähigkeits-Zusatz- versicherung (BUZ). Bei Beamten tritt
an die Stelle der Berufsunfähigkeitsversicherung die Absicherung
gegen Dienstunfähigkeit. |
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Private Krankenversicherung (PKV) |
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"Soll ich in der gesetzlichen
Krankenversicherung bleiben oder mich privat versichern?"
Diese Frage quält über sechs Millionen Bundesbürger, für die die
Möglichkeit besteht, sich selbst und Familienangehörige privat zu
versichern. Grund: Ihr Einkommen liegt über der
Jahresentgeltgrenze. Als Hauptkriterium für eine Entscheidung
sollte die Familienplanung dienen - bei geplanter Heirat und
Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die
private Krankenversicherung zu präferieren. Wird auf bessere Leistungen
Wert gelegt, können diese über eine private Zusatzversorgung
eingekauft werden.
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Die private
Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.: |
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Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses,
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Status des Privatpatienten bei Ärzten und in
Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine
Restriktionen durch Budgets),
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Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens
60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent
steigerbar),
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Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,
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Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen
der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,
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Je nach Tarif Erstattung der Kosten für
Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie,
Krankenversicherungsschutz außerhalb des
Heimatlandes.
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Singles und doppelverdienende Paare ohne
Kinderwunsch fahren mit der privaten Krankenversicherung i. d. R.
besser. Die Wahl der privaten Krankenversicherung will gut
überlegt sein, weil sie meist eine Entscheidung für's Leben ist.
Der ausschließliche Blick auf den Preis ist fatal, zu sehr
variieren die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Konzepten.
Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die über einen
langen Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten
Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der
Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte
damit zu rechnen sein, daß die Prämien auch im Alter bezahlbar
bleiben. |
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Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle *Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die
Krankenversicherungs-pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland
erfolgt eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für
*Angestellte ab 2004: Monatliches Bruttoeinkommen 3.862,50 Euro
oder Jährlich 46.350 Euro. Regelmäßige Einmalzahlungen wie
Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen
zugerechnet werden
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